Hintergrund

Ein südkoreanisches Telekommunikationsunternehmen möchte im laufenden Jahr die weltweit tätige Sparte „Mobilfunkmasten“ an die New Yorker Börse bringen. Die Börsenmakler an der Wallstreet haben den Champagner bereits kaltgestellt, denn nach einer langen Durststrecke durch die Finanzkrise wird endlich wieder ein erfolgreicher Börsengang von mehreren Milliarden Dollar erwartet.

Getrieben von Markt- und Branchenanalysten planen die Südkoreaner vor dem Börsengang jedoch noch einige strategische Akquisitionen in verschiedenen Hochrisiko-Schwellenländern. Dies soll die Stärkung und Absicherung der Marktposition und damit auch eine höheren Unternehmensbewertung bewirken.

 

Auftrag

Die Südkoreaner möchten von REMARKABLE Compliance eine besonders gründliche, aber diskrete und unabhängige Überprüfung der möglichen Zielfirmen im Hinblick auf Reputations- und Compliance-Risiken durchführen lassen. Diese Ermittlungen sollen sicherstellen, dass der geplante Börsengang der Unternehmenssparte nicht durch Skandale in Tochterfirmen beeinträchtig wird.

 

Ergebnisse

Die Ermittlungen ergeben bei zwei von vier überprüften Zielfirmen erhebliche Verstöße gegen international übliche Compliance Richtlinien. Bei einer Zielfirma bestätigen sich massive Verstöße gegen den Umweltschutz: Illegale Rodungen in besonders empfindlichen Umweltschutzzonen. Offiziell dienen die Rodungen dazu, Raum für Mobilfunkmasten zu schaffen. Bei genauerer Analyse wird jedoch festgestellt, dass unter diesem politischen Vorwand schlicht neue Weide- und Ackerflächen erschlossen werden sollen. Das Vorgehen ist derart systematisch im Land verbreitet, dass auch von massiver staatlicher Korruption ausgegangen werden muss.

Bei der zweiten Zielfirma zeigt sich, dass freie Flächen für Mobilfunkmasten mit Hilfe eines örtlichen Drogenkartells beschafft werden. Unter Androhung und Anwendung von Gewalt eignen sich Strohfirmen des Kartells die zuvor von der Zielfirma identifizierten Immobilien an und werden so selbst Vertragspartner. Wo das nicht möglich ist, werden die Eigentümer der Immobilien gezwungen entsprechende Verträge mit der Zielfirma zu unterzeichnen. Eine Scheinfirma des Drogenkartells stellt sogar Beraterhonorare hierfür in Rechnung.

 

Fazit

In den beiden problematischen Märkten werden keinerlei strategische Zukäufe getätigt. Der Börsengang läuft dennoch sehr erfolgreich. Über die zuvor beschriebenen Fälle wird später vereinzelt aber lediglich in den lokalen Medien berichtet. Dies wäre bei einem Engagement eines internationalen börsennotierten Konzerns sicher anders gewesen.