Hintergrund

Ein thailändischer Zulieferer hat elektronische Bauteile für hochleistungsfähige 3D-Drucker in unbrauchbarem Zustand geliefert. 50 % des Kaufpreises in Höhe von insgesamt € 370 Millionen wurden im Voraus gezahlt. Eine Neulieferung oder Erstattung der Anzahlung lehnt der Zulieferer ohne Begründung ab. Der Kunde wendet sich, unterstützt durch einen britischen Prozessfinanzierer, an eine „Magic-Circle“-Kanzlei mit Erfahrungen in der Anspruchsdurchsetzung im Schiedsverfahren.

Bereits nach wenigen Verhandlungsmonaten verurteilt das Schiedsgericht, wenig überraschend, den Zulieferer zur Zahlung von €190 Millionen und weiteren € 10 Millionen Gerichts- und Anwaltskosten. Das Urteil ist sofort und weltweit vollstreckbar. Daraufhin verweigert der Zulieferer die Zahlung und droht mit baldiger Insolvenz.

Schnell wird der Kanzlei das Problem bewusst: Wir haben Recht bekommen aber kein Geld für den Mandanten!
Das Geld wird nicht nur im Unternehmen selbst dringend benötigt. Auch der britische Prozessfinanzierer hat auf Basis eines erfolgreichen Schiedsverfahrens kalkuliert und drängt auf eine schnelle Lösung.

 

Auftrag

Die Großkanzlei der Klägerin beauftragt REMARKABLE Investigations, Vermögenswerte des Zulieferers sowie der Muttergesellschaft im In- und Ausland zu identifizieren. Außerdem sollen Vermögensverschiebungen während der letzten zwei Jahre dokumentiert werden, da es seit Beginn des Rechtsstreites unbestätigte Hinweise auf Umstrukturierungen bei dem Zulieferer gibt.

 

Ermittlungsergebnisse

REMARKABLE Investigations stellt fest, dass der Zulieferer vom Eigentümer systematisch ausgehöhlt wurde und sämtliche Vermögenswerte wie Immobilien, Betriebsgebäude, Produktionsanlagen und Knowhow über ein kompliziertes Firmengeflecht an ausländische Gesellschaften im Eigentum von Familienmitgliedern des Unternehmenseigners verkauft oder im Wege der Sicherungsübereignung übertragen wurden. Der Zulieferer ist somit praktisch vermögenslos. Ein Vorgehen gegen die Konzernmutter hat juristisch kaum Aussicht auf baldigen Erfolg.

Durch vertrauliche Quellen der REMARKABLE Investigations und diskrete Ermittlungen im engen Umfeld des Zulieferers erhält man jedoch entscheidende Hinweise auf eine vermeintlich unbedeutende Vertriebstochter des Zulieferers. Die Gesellschaft hat offiziell nur zwei Mitarbeiter. Das Vermögen der Gesellschaft ist unbekannt, wird aber als gering eingestuft. Allerdings gibt es wenige, aber sehr glaubwürdige Indizien, dass bei dem Tochterunternehmen erhebliche offene Forderungen verbucht sein sollen. Die Finanzzahlen der Vertriebstochter sind nicht öffentlich zugänglich, da sie im Jahresabschluss der Konzernmutter konsolidiert und dieser dort nicht explizit zugeordnet waren. Weitere Ermittlungen ergeben, dass diese offenen Forderungen wohl gegenüber Kunden bestehen, denen teilweise Zahlungsziele von bis zu einem Jahr gewährt werden.

Im Laufe der weiteren Untersuchungen werden von REMARKABLE Investigations weltweit etwa 10 Hauptkunden mit offenen Verbindlichkeiten in unbekannter Einzelhöhe identifiziert. Diese Kunden werden durch die Kanzlei des 3D-Druckerherstellers mit dem Vollstreckungstitel konfrontiert und aufgefordert die Zahlung auf die offene Verbindlichkeit nicht an die Tochterfirma des Zulieferers, sondern auf das Konto des Titelinhabers zu leisten.

 

Fazit

Um staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen der Vermögensverschiebungen zu entgehen und um die für den Zulieferer überlebenswichtigen Kunden nicht zu verärgern, zahlt die Konzernmutter des Zulieferers letztlich den Gesamtbetrag von € 200 Millionen an die Klägerin.